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Erstkontakt
Für einen Erstkontakt rufen Sie mich bitte an, schreiben eine Email oder verwenden das Kontaktformular unter der Rubrik "Kontakt und Anfahrt".
Ich bin bemüht, mich so schnell wie möglich bei Ihnen zu melden und einen Termin anzubieten.
Logopädie
Andrea Kogelbauer BSc
Telefon: +43 677 / 641 355 77
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.logopaedie-kogelbauer.at
Beginn einer Therapie
Termine vergebe ich nach vorhergehender telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung. Um eine Therapie einleiten zu können, ist eine Zuweisung anhand einer (fach-)ärztlichen Verordnung durch z.B. den Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, den Kieferorthopäden etc. notwendig.
Sie muss von der Krankenkasse (SVS, KFA) chefärztlich bewilligt werden, um einen Anteil der Therapiekosten zurückerstattet zu bekommen.
Achtung:
- Die BVAEB hat die Bewilligungspflicht ohne Fristen aufgehoben, bei der ÖGK ist diese bis vorläufig Juni 2025 ausgesetzt.
- Die SVS und die KFA bestehen weiterhin auf die (vorab) Bewilligung logopädischer Leistungen.
Als ÖGK Vertragslogopädin verrechne ich direkt mit der ÖGK (wodurch für Sie keine Kosten entstehen), als Wahllogopädin aller anderen Kassen (BVAEB, SVS, KFA) verrechne ich direkt mit Ihnen.
Verordnungsschein/ärztliche Überweisung
Der Verordnungsschein soll folgendes anführen:
- Ihre Daten
- die medizinische Diagnose
- eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung ("logopädische Therapie")
- den Therapiebedarf (Anzahl/Tarifeinheit, z.B. "10 x 60 Min/LP03 /T3")
- meinen vollen Namen (Logopädie Andrea Kogelbauer)
Lassen Sie diesen Verordnungsschein gleich bei Ihrer Krankenkasse (SVS, KFA) chefärztlich bewilligen. Nur so werden die Therapiekosten anteilsmäßig refundiert.
Achtung:
- Die BVAEB hat die Bewilligungspflicht ohne Fristen aufgehoben, bei der ÖGK ist diese bis vorläufig Juni 2025 ausgesetzt.
- Die SVS und die KFA bestehen weiterhin auf die (vorab) Bewilligung logopädischer Leistungen.
- ÖGK
- Antrag zur Refundierung BVAEB (hier mithilfe der Bürgerkarte oder Online Signatur)
- BVAEB Fahrtkostenerstattung
- SVS (Einreichung der Überweisung per Handy Signatur oder Bürgerkarte)
Wer stellt die Verordnung aus?
ÖGK: Bei der Notwendigkeit von logopädischen Behandlungen muss eine Verordnung vorliegen. Die Verordnung sollte nach Möglichkeit von einer der folgenden Stellen ausgestellt werden:
- Allgemeinmediziner (Hausarzt) - nur von ÖGK akzeptiert!
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (Laryngologie)
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Nervenkrankheiten (Neurologie),
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde,
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
- entsprechenden eigenen Einrichtung der Kasse bzw. einer entsprechenden Vertragseinrichtung der Kasse ausgestellt werden.
1. Therapieeinheit
Bitte kommen Sie (mit Ihrem Kind) und bringen zur ersten Therapieeinheit bereits vorhandene (therapeutische und ärztliche) Befunde und Atteste sowie die ärztliche Überweisung mit.
Absage von Therapieeinheiten
Bitte kommen Sie pünktlich zu den Einheiten. Ein Zuspätkommen geht auf Kosten Ihrer Zeit.
Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, bitte ich Sie, diesen unverzüglich, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per SMS oder telefonisch abzusagen. Wird der Termin verspätet oder nicht abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, muss das volle Honorar privat in Rechnung gestellt werden. Unentschuldigt ausgefallene Stunden werden von der Krankenkasse nicht refundiert. Danke für Ihr Verständnis.
Rückerstattung der Therapiekosten
Als Vertragslogopädin der ÖGK rechne ich direkt mit der ÖGK ab. Das bedeutet, dass für Sie keine Kosten entstehen, wenn Sie bei der ÖGK krankenversichert sind.
Als Wahllogopädin aller anderen Kassen (BVAEB, SVS, KFA) verrechne ich mit Ihnen direkt. Ich stelle Ihnen nach Beendigung der Therapie eine Honorarnote aus, die Sie gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der chefärztlich bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen. Danach erhalten Sie einen Teil der Therapiekosten zurückerstattet. Bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung werden bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Es werden daher ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis keine Informationen an Dritte weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten.